§ 1 Anwendbarkeit

  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten, soweit nichts anderes vereinbart ist, für die vertraglichen Beziehungen zwischen der Praxis als Auftragnehmer (AN) einerseits und dem Auftraggeber (AG) andererseits.
  2. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden für den AG Vertragsbestandteil, wenn der Praxisinhaber bei Vertragsschluss den Halter ausdrücklich darauf hinweist oder wenn der AG durch deutlich sichtbaren Aushang am Ort des Vertragsschlusses oder auf der offiziellen Homepage auf sie hinweist.
  3. Die Praxis verschafft dem AG die Möglichkeit in zumutbarer Weise von dem Inhalt der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Kenntnis zu nehmen.
  4. Ein Behandlungsvertrag kommt dadurch zustande, dass
    • der AG den Patienten bei / in der Equidentalis Tierärztlicher Pferdedentalservice Bartsch & Kjaergaard GbR vorstellt,
    • das aktuelle Behandlungsprotokoll mit den Stammdaten der Equidentalis Tierärztlicher Pferdedentalservice Bartsch & Kjaergaard GbR ausgefüllt und unterschrieben wird.

§ 2 Praxisbetrieb

Hiermit weisen wir Sie darauf hin, dass wir bei Erstvorstellung Ihres Tieres personenbezogene Angaben für unsere Kundenkartei aufnehmen müssen und diese in unserer Datenbank abspeichern. Die Equidentalis Tierärztlicher Pferdedentalservice Bartsch & Kjaergaard GbR hat das Recht, zur Einverständniserklärung die Vorlage eines gültigen Ausweises (Führerschein, Personalausweis, Reisepass) zu fordern.

§ 3 Rechte und Pflichten des Halters (AG)

Der AG ist verpflichtet, Untugenden des Tieres, bekannte Unverträglichkeiten gegen Medikamente oder Futterstoffe, sowie chronische Erkrankungen bei der Aufnahme oder bei Bedarf schon vor der Aufnahme dem AN bekannt zu geben.

§ 4 Rechte und Pflichten der Praxisinhaber

  1. Der zuständige Tierarzt der Praxis behandelt das Tier nach den anerkannten Regeln der tierärztlichen Kunst.
  2. Der zuständige Tierarzt der Praxis ist berechtigt, die aus tierärztlicher Sicht erforderlichen Behandlungsmaßnahmen einschließlich Operationen oder sofortige Tötung des Tieres ohne ausdrückliche Genehmigung des Besitzers oder Eigentümers nach eigenem pflichtgemäßen Ermessen durchzuführen. Der Maßstab für das pflichtgemäße Ermessen ergibt sich aus Absatz 1.
  3. Eine Gewähr für das Gelingen einer Operation oder für eine erfolgreiche Behandlung wird nicht übernommen. Insbesondere ausgeschlossen sind Ansprüche auf Nachbesserung, Wiederholung einer Operation, Minderung des Honorars und Schadenersatz, letzteres auch im Hinblick auf etwaige Folgeschäden. Die Rechtsverhältnisse zwischen den Vertragspartnern richten sich nach dem Dienstvertragsrecht des BGB.

§ 5 Haftung

  1. Der AN haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der AG Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unseres Vertreters oder Erfüllungsgehilfen, beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz. Von der vorstehenden Freizeichnung unberührt bleibt ferner die Haftung des AN für die schuldhafte Verletzung von Kardinalpflichten; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Kardinalpflichten sind solche, deren Erfüllung dem Vertrag das Gepräge geben und auf die der Kunde vertrauen darf bzw. solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährden. Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt ist, ist die Haftung ausgeschlossen.
  2. Der AG wird darauf hingewiesen, dass der Halter des Tieres für vom Tier verursachte Schäden weiter nach den gesetzlichen Bestimmungen haftet. Die Haftung für die Führung der Aufsicht über das Tier für Schäden am Tier während der Obhut ist auch vertraglich auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit gegenüber dem AG beschränkt.
  3. Für durch Unglücksfälle, Infektionen oder durch irgendwelche anderen Umstände entstehenden Schäden oder Verluste an Tieren haftet die Praxis nicht. Von eventuellen Ansprüchen Dritter gegen die Praxis stellt der Auftraggeber die Praxis frei. Die Haftung für einen Schaden, die die Praxis als Tierhüter treffen könnte, wird unter Beachtung des §11, Ziff.7 AGBG ausgeschlossen. Die Praxis haftet nicht bei Abhandenkommen von Halftern, Decken, Bandagen, Stricken etc.

§ 6 Kosten/Nebenkosten

  1. Die voraussichtlichen Kosten für Untersuchung und Behandlung des Tieres sind nur Schätzungen des Tierarztes aus der zum Zeitpunkt der Schätzung abgegebenen Sicht. Sie sind daher nicht verbindlich.
  2. Bei Behandlungen können Vorab- oder Zwischenzahlungen berechnet werden.
  3. Die Gebühren für Leistungen und Medikamente werden auf der Grundlage der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 27.07.2017 sowie der Arzneimittelpreisverordnung vom 13.05.2017 berechnet. Alle Preise sind zzgl. 19 % Mehrwertsteuer für Leistungen und Medikamente und 7 % Mehrwertsteuer für Futter und Zusatzfuttermittel zu sehen. Nach einer Behandlung in unserer Praxis erhalten Sie eine Rechnung, auf der alle erhaltenen Leistungen aufgelistet sind. Diese Rechnung ist sofort fällig und kann in der Praxis in bar oder per EC-Karte beglichen werden.
    In der Außenpraxis werden in der Regel die Rechnungen nachträglich per Post verschickt, diese Rechnungen sind ebenfalls sofort zur Zahlung fällig.
    Die Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) ist einsehbar auf: https://www.bundestieraerztekammer.de/tierhalter/got/
  4. Aus organisatorischen Gründen wird der Großteil der Rechnungsstellung über eine ärztliche Verrechnungsstelle (BFS health finance: Höltenweg 35, 48155 Münster, 0251 500447070) abgerechnet. Die BFS bietet Ihnen die Möglichkeit einer zinsfreien Ratenzahlung über 4 Monate. Eine Zustimmung zur Entbindung von der Schweigepflicht gegenüber der Verrechungsstelle ist der AG mit der Annahme der AGB in aktueller Form eingegangen.

§ 7 Tod des Tieres

Stirbt ein Tier in der Praxis/während der Behandlung, so gelten bezüglich der Beseitigung des Tierkörpers die veterinärrechtlichen Bestimmungen und es wird auf Kosten des Tierbesitzers entsorgt. Bei toten Tieren ist die Praxis berechtigt, Sektionen zu veranlassen.

§ 8 Gerichtsstand

Gerichtsstand und Erfüllungsort für Ansprüche aus dem Vertragsverhältnis ist Amtsgericht der Praxisniederlassung, bei Umzug das Amtsgericht der alten Niederlassung zum Zeitpunkt der Rechnungsstellung zuständig, soweit dies gesetzlich möglich ist. AGBs der Equidentalis Tierärztlicher Pferdedentalservice Bartsch & Kjaergaard GbR Stand 01.11.2018

§ 9 DL-InfoV

  1. Praxisinhaber der „Equidentalis Tierärztlicher Pferdedentalservice Bartsch & Kjaergaard GbR“: Lenka Bartsch und Niels Kjaergaard
  2. Kontaktdaten: Stevern 27a, 48301 Nottuln, Tel. 02502 4025985, E-Mail: info@equidentalis.de
  3. Approbationsbehörde: Regierung von Oberbayern, Maximilianstr. 39, 80538 München
  4. Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: DE320058031
  5. Gesetzliche Berufsbezeichnung: Tierarzt/Tierärztin; verliehen in der Bundesrepublik Deutschland/ Mitglieder in der Tierärztekammer Westfalen-Lippe, Goebenstraße 50, 48151 Münster
  6. Berufshaftpflichtversicherung: Bayerische Versicherungskammer, Maximilianstraße 53, 80530 München
  7. Berufsrechtliche Regelungen
    1. Bundestierärzteordnung
    2. Berufsordnung der Tierärtzekammer Westfalen-Lippe und Heilberufsgesetz NRW: https://www.tieraerztekammer-wl.de/tieraerzteteil/rechtsgrundlagen/
  8. Schlichtungsstelle: Tierärztekammer Westfalen-Lippe
  9. Preisangaben: Die Vergütung tierärztlicher Leistungen richtet sich nach der Gebührenordnung für Tierärzte (GOT) vom 28.07.1999, geändert durch Verordnung vom 30.06.2008 (BGBL. IS. 1105 ff) und zuletzt geändert am 27.07.2017.